Nutzen Sie staatliche Hilfe für Ihre digitale Zukunft

11.05.2021 | Allgemein | News

 

Krankenhäuser können 2021 von einem Investitionsprogramm der Bundesregierung in Milliardenhöhe für den Ausbau ihrer IT-Infrastruktur profitieren. So sollen moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit für Kliniken gefördert werden. Das beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sieht dafür insgesamt 4,3 Milliarden Euro vor. Das KHZG trat am 29. Oktober 2020 in Kraft.

Im Jahr 2021 stehen so viele Investitionsmittel insgesamt für Krankenhäuser zur Verfügung stehen, wie noch nie zuvor. Der Bund investiert erstmals seit Jahrzehnten aus Haushaltsmitteln direkt in die Krankenhäuser. In nahezu allen Bereichen sind so digitale Investitionen möglich. Ziele sind unter anderem die Verbesserung der digitalen Infrastruktur, ein höherer Grad an Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens, Standardisierung anstelle von Insellösungen sowie eine bessere Kommunikation und Sicherheit.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz will die Bundesregierung ein klares Signal setzen: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig gut funktionierende Krankenhäuser sind.


Das Wichtigste im Überblick
  • Zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 wird der jeweils aktuelle Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser erfasst.
  • Insbesondere Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen in Krankenhäusern sind förderfähig
  • Dazu zählen unter anderem Maßnahmen für die Errichtung, den Ausbau oder der Bereitstellung:

    • einer modernen und effizienten IT-Ausstattung
    • von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement
    • einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
    • einer automatisierten und sprach-basierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
    • automatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme
    • eines digitalen Medikationsmanagements
    • von internen digitalen Prozessen zur Anforderung von Leistungen
    • einer elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
    • von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen

 

Bereits seit dem 2. September 2020 ist es für Klinikbetreiber möglich, ihre Vorhaben zu planen und umzusetzen.  Den Bedarf zur Förderung können sie bei den Ländern anmelden. Diese wiederum können dann die entsprechenden Anträge bis zum 31. Dezember 2021 an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.


Nutzen Sie die Gelegenheit

Für Krankenhäuser oder Klinikträger bietet das Krankenhauszukunftsgesetz optimale Möglichkeiten, um die genannten Maßnahmen umzusetzen und auch finanzieren zu können. Bisher waren Investitionen für viele klinische Betreiber wirtschaftlich schwierig zu realisieren. Mit Hilfe des Investitionsprogramms ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auch ihre IT und die damit zusammenhängenden Prozesse upzudaten und sich mit dem Thema Automatisierung digitaler Inhalte zu beschäftigen.

Digitale Inhalte sollten und müssen aus Effizienz- und Kostengründen automatisiert werden. Dies bringt erhebliche Vorteile für Ihre weitere Wettbewerbsfähigkeit mit sich:

  • Medienbrüche können vermieden werden
  • Fehleranfälligkeit wird gemindert oder vermieden
  • Inhalte gehen nicht verloren oder werden vergessen
  • Alle Prozesse sind nachvollzieh- und messbar
  • Ihr IT-Personal wird erheblich entlastet

 

FLOWSTER ist zertifiziert

Haben auch Sie den Bedarf und die Notwendigkeit zur Digitalisierung in Ihrem Unternehmen erkannt? Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die digitale Zukunft, um Ihr Unternehmen agiler zu machen und den Anforderungen des technologischen Wandels gerecht zu werden. Nur, wenn Sie das Potenzial Ihrer IT erkennen, kann Ihr Unternehmen optimal auf neue Herausforderungen reagieren. Wir sind nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zertifiziert.

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